Bauleitplanung: Gemeinde Bieberehren

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Riedenheim

Bebauungspläne

 Alle rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie über den BayernAtlas digital abrufen.

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Öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ der Gemeinde Riedenheim – förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

2. Änderung des Bebauungsplanes „Weihersberg“ der Gemeinde Riedenheim;

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weihersberg“ der Gemeinde Riedenheim gefasst. Zur Steigerung der Attraktivität der Bauplätze ist die Anpassung der ehemaligen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weihersberg“ von der Gemeinde Riedenheim notwendig.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes findet im Regelverfahren statt. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Riedenheim sind die beplanten Flächen bereits als gemischte Bauflächen (MI) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht notwendig.

 

Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um die südliche Teilfläche des Bebauungsplans (südlich des Änderungsbereichs aus der 1. Änderung) „Weihersberg“ mit einer Größe von ca. 0,97 ha.

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den nördlichen Teilbereich der Grundstücke mit der Flur-Nr.: 1373/1 und 1371/1. Den westlichen Teilbereich des Grundstücks mit der Flur-Nr. 1371 (Schötersbach) und den nördlichen Teilbereich des Flurwegs mit der Flur-Nr. 1373. Die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1367, 1368, 1369, 1370, 1366, 1364 und 1365 vollständig und den östlichen Teilbereich des Grundstücks mit der Flur-Nr. 1363 (Straße Weihersberg).

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im Norden          durch den südlichen Teilbereich der Grundstücke mit der Flur-Nr. 1373/1 und 1371/1

im Osten             durch das Grundstück mit der Flur-Nr. 1409, die östliche Teilfläche des Schötersbachs                                mit der Flur-Nr. 1371 sowie die Grundstücke mit der Flur-Nr. 1374 und 1375

im Westen         durch die Staatsstraße St2268 mit der Flur-Nr. 1066/7

im Süden            durch den weiterführenden Wirtschaftsweg mit der Flur-Nr. 1373 sowie die Grund-

                               stücke mit der Flur-Nr. 1357, 1358/2 und 1359 und die westliche Restfläche des

                               Grundstücks mit der Flur-Nr. 1363

 

In seiner Sitzung am 22.06.2021 hat der Gemeinderat Riedenheim den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Zeitraum vom 09.07.2021 bis 16.08.2021 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

In seiner Sitzung am 14.12.2021 gelang der Gemeinderat Riedenheim nach eingehender Beratung über die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu einem Abwägungsergebnis nach § 1 Abs. 7 BauGB und hat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ gebilligt sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

   

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ der Gemeinde Riedenheim inklusive Begründung sowie Grünordnungsplan, Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in der Fassung vom 14.12.2021 sowie das Abwägungsergebnis zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

 

vom 31.12.2021 bis 31.01.2022

 

in der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen, Marktplatz 1, 1. OG, Zimmer 8, 97285 Röttingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Dienstag 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zur Einsicht aus.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen:

Klima/Luft

Der Geltungsbereich umfasst weder Kaltluftentstehungsgebiete noch Frischluftschneisen. Im Plangebiet sind Bereiche mit mittlerer Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion vorhanden.

Boden

Gemäß dem Bodeninformationssystem Bayern sind die Böden des Plangebietes als Lehmböden beschrieben. Durch das Vorhaben werden weder Böden mit sehr hoher Bedeutung aufgrund einer regional besonderen Standortfaktorenkombination noch morphologisch–bodenkundliche Sonderstandorte in Anspruch genommen.

Wasser

Gemäß Baugrundgutachten wurde bis zu einer Tiefe von 2,50 m kein Grundwasser angetroffen.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Ortsnetz von Riedenheim. Versorgungsträger ist die Fernwasserversorgung Franken.

Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Mischsystem.

Zur Rückhaltung von Niederschlagswasser werden auf den Baugrundstücken Zisternen mit einem Mindestvolumen von 3.000 l vorgeschrieben.

Das Plangebiet liegt außerhalb amtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete und es werden weder Wasserschutzgebiete noch Oberflächengewässer in Anspruch genommen. Auch Grundwasser, Quellen und Quellfluren, sowie sonstige wasserführende Schichten (Hangschichtwasser) und unregelmäßig überschwemmte Bereiche bleiben unberührt.

Arten und Lebensräume

Begehungsprotoll Feldhamster (Untersuchungen durch Biologen wurden im Rahmen der 1. Änderung durchgeführt)

Der Geltungsbereich ist durch intensive Ackernutzung sowie bestehende Gebäude mit zwischenliegenden Gartenbeeten geprägt. Nördlich der bestehenden Gebäude und außerhalb des eigentlichen Eingriffsbereiches befindet sich der Schötersbach (Graben) und eine Obstbaumreihe (Apfel, Birne, Walnuss).

Im Plangebiet befinden sich keine Biotope der amtlichen Biotopkartierung.

Landschaftsbild

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Riedenheim östlich der Staatstraße St 2268. Das Bauvorhaben beeinträchtigt keine exponierten Landschaftsteile. Die Fläche besitzt infolge seiner kleinen Größe und seiner Lage unmittelbar neben der Staatsstraße nur eine geringe Bedeutung hinsichtlich seiner Funktion als siedlungsnaher Erholungsraum.

Mensch

Das Plangebiet befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und grenzt an bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen an. Die Fläche besitzt in seiner Funktion als siedlungsnaher Freiraum nur eine geringe Bedeutung für die Erholung.

Kultur- und Sachgüter

Im Plangebiet ist kein Bodendenkmal kartiert.

 

Die diesen Informationen zugrundeliegende Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich geltend gemacht oder mündlich während der Dienstzeit zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ nicht von Bedeutung ist.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Bei Zutritt ins Rathaus ist eine FFP 2 Maske zu tragen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Desinfektionsmittel stehen bei Bedarf im Rathaus zur Benutzung bereit.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Riedenheim, 15.12.2021

   

Edwin Fries

1. Bürgermeister

Hier können Sie die Unterlagen, die zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus ausliegen, herunterladen:

Aktuelle Unterlagen:

Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplans „Weihersberg“ i. d. Fassung vom 14.12.2021 der Gemeinde Riedenheim (PDF-Dokument, 837,00 KB, 23.12.2021)

Begründung zur 2. Änderung Bebauungsplans „Weihersberg“ i. d. Fassung vom 14.12.2021 (PDF-Dokument, 327,58 KB, 23.12.2021)

Begründung zum Grünordnungsplan i. d. F. v. 14.12.2021 (PDF-Dokument, 320,23 KB, 23.12.2021)

Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB i. d. F. v. 14.12.2021 (PDF-Dokument, 142,58 KB, 23.12.2021)

Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP-Vorprüfung) i. d. F. v. 14.12.2021 (PDF-Dokument, 532,74 KB, 23.12.2021)

Begehungsprotokoll Biologin Frau Dr. Griese vom 08.08.2019 (PDF-Dokument, 1,04 MB, 23.12.2021)

Geotechnischer Bericht (PDF-Dokument, 1,49 MB, 29.12.2021)

Legenden (PDF-Dokument, 122,00 KB, 29.12.2021)

Lageplan der Anschlüsse mit Tiefenprofilen und Rahmendiagramm (PDF-Dokument, 195,46 KB, 29.12.2021)

Längsschnitt A (PDF-Dokument, 76,88 KB, 29.12.2021)

Längsschnitt B (PDF-Dokument, 49,74 KB, 29.12.2021)

Auswertungen (PDF-Dokument, 467,95 KB, 29.12.2021)

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung – Abwägung vom 14.12.2021 (PDF-Dokument, 914,52 KB, 23.12.2021)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren „Weihersberg“ der Gemeinde Riedenheim nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF-Dokument, 439,25 KB, 23.12.2021)

 

Frühere Unterlagen:

Bekanntmachung Billigung Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/ 2.Änderung des Bebauungsplans "Weihersberg" (PDF-Dokument, 435,89 KB, 23.12.2021)

VE-BP-01_Bebauungsplan (PDF-Dokument, 852,20 KB, 23.06.2021)
VE-Begründung (PDF-Dokument, 291,93 KB, 23.06.2021)
Begründung zum Grünordnungsplan (PDF-Dokument, 323,11 KB, 23.06.2021)
Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP-Vorprüfung) (PDF-Dokument, 538,00 KB, 23.06.2021)
Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur 2. Änderung Bebauungsplan „Weihersberg“ (PDF-Dokument, 147,23 KB, 23.06.2021)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF-Dokument, 439,25 KB, 23.06.2021)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlicher: Herr Edwin Fries, Gemeinde Riedenheim
Anschrift:Rathausplatz 1, 97283 Riedenheim
E-Mail-Adresse: info@roettingen.de   
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0


1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
Verantwortlicher: Herr Harald Thomas, Verwaltungsgemeinschaft Röttingen
Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.thomas(@)roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0


2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).  Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).


3. Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
–– Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
–– Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
–– Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)


4. Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
–– Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
–– Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
–– Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
–– Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind


5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


6. Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.