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Riedenheim

Herausgeber

Gemeinde Riedenheim
Bürgermeister Edwin Fries
Rathausplatz 1
97283 Riedenheim
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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Die Gemeinde Riedenheim ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Herrn Edwin Fries.

Verantwortlich für den Inhalt

Erster Bürgermeister Herr Edwin Fries

Gemeinde Riedenheim
Rathausplatz 1
97283 Riedenheim
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Faxnummer: 09338 9728-49
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Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder.

Technische Umsetzung
Hirsch & Wölfl GmbH Medienwerk
Vellberg Schloss Vellberg - Alte Kaserne
Im Städtle 29 74541 Vellberg
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Aufsichtsbehörde

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLFD)
Prof. Dr. Thomas Petri
Postfach 22 12 19, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefonnummer: 089 212672-0
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Nutzungsbedingungen

Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieser Internetseiten unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von Ihnen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Seiten oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Diese erteilen auf Anfrage die für den Inhalt Verantwortlichen. Weiterhin  können Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Auch über das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben Ihnen die für den Inhalt Verantwortlichen nähere Auskünfte.

Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden sind mit Quellenangabe allgemein gestattet.

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Elektronische Kommunikation

Die Gemeinde Riedenheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Riedenheim ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugängeim Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.riedenheim.de) und die im Schriftverkehr der Gemeinde Riedenheim publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen unserer Behörde. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

  2. Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängenan die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
  • Portable Data File (*.pdf),
  • Rich Text Format (*.rtf),
  • Microsoft Word (*.doc bzw. *.docx),
  • Microsoft Excel (*.xls bzw. *.xlsx),
  • Textdokument (*.txt),
  • Bilddatei (*.jpg),
  • Bilddatei (*.gif),
  • Bilddatei(*.tif),
  • Bilddatei (*.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden

  1. Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg kann zur Zeit nichtangeboten werden. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung elektronischer Signaturen keine Verschlüsselung der übertragenen Inhalte erfolgt. 
  2. Eine Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (z. B. Erhebung eines Widerspruchs), kann zur Zeit nicht angeboten werden. Bitte verwenden Sie hierzu die Briefpost.
  3. E-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabytes angenommen.
  4. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Riedenheim nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  5. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Riedenheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
  6. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
  7. Wird per E-Mail an die Gemeinde Riedenheim herangetreten, gehen wir davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
  8. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist.

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG die Sie hier abrufen können – Datenbank Bayernrecht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.